Winterdienst
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass im Winter alle Wege immer Schnee- und Eisfrei bleiben - wir erledigen dies für Sie.
Alle Grundstückseigentümer unterliegen der Räum- und Streupflicht und sind dazu verpflichtet, die Gehwege vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. An Werktagen besteht von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr Räum- und Streupflicht. Sollten Sie keine Zeit oder nicht die richtigen Geräte zur Verfügung haben, übernehmen wir dies gerne für Sie.
Ihren Firmenparkplatz befreien wir von Eis und Schnee bevor Ihre Mitarbeiter bzw. Ihre Kunden kommen.
Bitte beachten:
Winterdienst - nur in Bretten/Kernstadt