Wichtige Kundeninformation! Ab 1. August 2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung
Ab 01.08.2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung!
Am 01.08.2023 tritt mit der Mantelverordnung auch die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, welche bundesweit die Anforderungen für die Aufbereitung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke regelt.
Wir, die Fa. EBRD GmbH & Co. KG, sind mit unserer Recycling-Anlage auf der Deponie Bretten „Damenknie“ Hersteller (Inverkehrbringer) von Recycling-Baustoffen (Ersatzbaustoffen). Als Hersteller dieser Ersatzbaustoffe verantworten wir die ordnungsgemäße Annahme von Bauschutt und sichern Ihnen weiterhin die gewohnt hohe Qualität unserer Recycling-Baustoffe zu.
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